Kosten

KOSTEN

Die Kosten für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts richten sich nach dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (RVG).

Dieses Gesetz nimmt als Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Rechtsanwalts bzw. der Rechtsanwältin in gerichtlichen Verfahren dem Rechtsstreit zugrunde liegenden Streitwert.

Wird eine allgemeine Beratung ohne gerichtliches Verfahren gewünscht, so richtet sich die Vergütung nach einer zwischen dem Mandanten und der Rechtsanwältin, bzw. dem Rechtsanwalt, vereinbarten Vergütung. Diese richtet sich im Allgemeinen nach Arbeitsaufwand und Haftungsrisiko des Anwalts

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so benötige ich lediglich die Versicherungsnummer Ihrer Rechtsschutzversicherung. Ich setze mich dann mit der Versicherung in Verbindung und erbitte eine Deckungszusage für Ihren Fall.

Sollten Sie nicht Inhaber einer Versicherung sein oder es sich um einen Fall handeln, der von Ihrer Versicherung nicht gedeckt ist, so prüfe ich, ob Ihnen staatliche Hilfe zukommen kann, dies in Form von

BERATUNGSHILFE

Es ist möglich, für eine Beratung, die kein gerichtliches Verfahren betrifft, bei dem zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz zu beantragen.

Beratungshilfe wird gewährt, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die erforderlichen Mittel nicht aufgebracht werden können, die für eine Beratung bzw. Vertretung erforderlich sind.

Den Antrag reiche ich für Sie beim zuständigen Amtsgericht ein, es besteht eine Zuzahlungsverpflichtung des Mandanten in Höhe von derzeit 15 €, die unter Umständen erlassen werden kann.


PROZESSKOSTENHILFE

Liegt ein gerichtliches Verfahren vor, oder muss dieses angestrengt werden, werde ich einen Antrag auf Prozesskostenhilfe für Sie stellen.

Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht, wenn die Partei ein gerichtliches Verfahren führen muss, die erforderlichen Mittel allerdings nicht aufbringen kann.


NEHMEN SIE KONTAKT AUF ZU IHRER FACHANWÄLTIN RECHTSANWÄLTIN SABRINA KRUMSCHEID

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