Als Fachanwältin im Familienrecht berate und vertrete ich Sie umfassend, gerichtlich und außergerichtlich, in allen Sachlagen hinsichtlich Trennung, Scheidung und Scheidungsfolgesachen, sowie in allen Kindschaftssachen. Dazu gehören insbesondere:
Durchführung von Ehescheidungen von der Trennung bis zur Scheidung
Sorgerechtsbestimmungen hinsichtlich gemeinsamer Kinder
Umgangsrecht hinsichtlich gemeinsamer Kinder oder Enkelkinder
Unterhaltsrecht, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, nachehelicher Unterhalt
Zugewinn- und Versorgungsausgleich
Beratung über die Erstellung eines Ehevertrages
Da ich zudem Fachanwältin im Sozialrecht bin, können auch umfangreiche Beratungen im Bereich des SGB VIII der Jugendhilfe und Hilfe zur Erziehung erfolgen.
Gesetzlich sind zudem die Vorschriften zur gesetzlichen Betreuung im familienrechtlichen Teil des BGB festgelegt. Entsprechend kann ich Sie auch hier von der Beantragung einer Betreuung oder dem Vorgehen gegen gerichtliche Entscheidungen nach Einrichtung einer Betreuung beraten und vertreten.
Als Fachanwältin im Sozialrecht berate und vertrete ich Sie umfassend in allen Belangen nach den Vorschriften der insgesamt zwölf Sozialgesetzbücher. Dazu zählen neben der Beratung, die Auseinandersetzung mit Behörden, die Einlegung von Widersprüchen, bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte vor den Sozial- und Landessozialgerichten. Hierzu gehören insbesondere folgende Bereiche:
Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch – Jobcenterleistungen /Hartz IV-
Leistungen nach dem dritten Sozialgesetzbuch – Arbeitslosengeld 1
SGB IV – Sozialversicherungsrecht, z.B. Rechte und Pflichten beim Minijob
SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung – Krankenversicherungsrecht
SGB VI – Rentenversicherungsrecht z.B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Pflicht in der Rentenversicherung einzuzahlen als Selbstständiger oder Freiberufler
SGB VII – gesetzliche Unfallversicherung – Vorgehen nach einem Arbeits- oder Wegeunfall
SGB VIII – Kinder und Jugendhilfe- Hilfen zur Erziehung beantragen oder abwenden
SGB IX – Rehabilitation und Teilhabe
SGB X – Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren
SGB XI – Pflegeversicherung – z.B. Höherstunfung zu Leistungen nach der Pflegeversicherung
SGB XII – Grundsicherungsleistungen – Sozialhilfe
Gerne erstelle ich Ihnen Ihre individuelle Patientenverfügung. Auch wenn dies ein unangenehmes und somit auch nicht gerne angesprochenes Thema ist, sollte man sich schon möglichst früh nach Vollendung des 18. Lebensjahres Gedanken über eine Patientenverfügung machen.
Leider besteht der Irrglaube, dass im Falle schwerer Unfälle oder schnell fortschreitender Krankheiten grundsätzlich der Partner oder nahe Familienangehörige den Ärzten verbindlich zur Seite stehen und über weitere Behandlungsschritte verfügen. In vielen Fällen muss jedoch das Betreuungsgericht eingeschaltet werden, damit weitere Schritte eingeleitet werden können. Diese Maßnahme kostet wertvolle Zeit, die in solch kritischen Situationen möglicherweise nicht mehr zur Verfügung steht.
Niemand kennt Ihren individuellen Willen so, wie Sie selbst. Deshalb sollte dieser frühestmöglich schriftlich festgehalten werden, um damit alle möglichen Unklarheiten schon im Voraus zu beseitigen.
Der Verlust eines nahen Angehörigen ist meist kräftezehrend und dennoch müssen in der Folgezeit viele formale Angelegenheiten geklärt werden. Sind Sie Teil einer Erbengemeinschaft, oder wurden in dem Testament Ihrer Eltern oder Ihres Partners nicht bedacht, so kann ich Sie auch in diesen Situationen beraten und vertreten.
Vielleicht wollen Sie auch selbst ein Testament aufsetzen, dann werde ich Ihnen Ihre Möglichkeiten und auch eventuelle Pflichten darlegen.
Das Mietrecht ist sehr vielseitig und hier erfolgen Beratungen unter anderem in diesen Angelegenheiten:
Kündigungen
Vertragsverletzungen
Nebenkostenabrechnungen
Eigenbedarf
Mietminderungen
Sie wurden zu Unrecht gekündigt und möchten gegen diese Kündigung vorgehen? Es stehen noch Gehälter für Sie aus, die nicht gezahlt werden? Ihr Betrieb hat die Insolvenz angemeldet und Sie wissen nicht, was das für Sie als Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin bedeutet?
Ich berate Sie gerne zu diesen und anderen Themen des Arbeitsrechts.